Allgemeine Veranstaltungs- und Reisebedingungen

ALLGEMEINE VERANSTALTUNGS- und REISEBEDINGUNGEN der Ev. Jugend Oberasbach

Beschluss des Jugendausschusses vom 28.9.2019

 

Ziffer I – Anmeldung

  1. Mit der Anmeldung bieten Sie uns, dem Freizeitveranstalter, den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der Ihnen im Prospekt genannten bindenden Leistungsbeschreibungen und Preise unter Einbeziehung dieser Teilnahmebedingungen verbindlich an. Die Anmeldung hat schriftlich mit unserem Formular zu erfolgen. Eine Anmeldung ist noch keine Garantie auf die Teilnahme! Erst mit der Teilnahmebestätigung unsererseits und dem vollständigen Eingang der Anzahlung kommt der Vertrag zustande. Wer sich anmeldet, ist bereit, sich in den Rahmen der Freizeit einzuordnen. Melden sich mehr Teilnehmende an als Plätze zur Verfügung stehen, wird eine Warteliste angelegt und die betroffenen Teilnehmenden darüber informiert.
  2. Wenn die Freizeit zum Zeitpunkt der Anmeldung bereits voll ist und der angemeldete Teilnehmer erst später als „Nachrücker“ berücksichtigt werden kann besteht kein Anspruch auf den „Frühbucher-Rabatt“.

Ziffer II – Zahlung des Reisepreises

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Anmeldung eine Teilnahmebestätigung. Nach Erhalt dieser Bestätigung ist der Gesamtbetrag bzw. eine Anzahlung mit dem jeweiligen Stichwort zu zahlen. Die Reise kann nur angetreten werden, wenn der Reisepreis vollständig bezahlt wurde. Der Anzahlungsbetrag für Kinderfreizeiten beträgt 50,- und für Jugendfreizeiten ins Ausland 150,-.

Ziffer III – Leistungen

  1. Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung und den allgemeinen Hinweisen im Prospekt, sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Teilnahmebestätigung bzw. des Freizeitinfobriefes. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistung verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  2. Vermitteln wir im Rahmen der Reise Fremdleistungen, haften wir nicht selbst für die Durchführung dieser Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung auf die Vermittlung dieser Fremdleistungen ausdrücklich hingewiesen wird.

Ziffer IV – Höhere Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Reisende den Vertrag nur nach Maßgabe der Vorschrift zur Kündigung wegen höherer Gewalt (§651 j BGB) kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz: Wir werden dann den gezahlten Reisepreis erstatten, können jedoch für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Kündigung des Vertrages notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung vorsieht, Sie zurück zu befördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

Ziffer V – Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen

  1. Wir können bis zum 14. Tage vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn eine im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird bzw. die Maßnahme aus irgendeinem Grund zu unzumutbaren finanziellen oder anderweitigen Belastungen führen würde. Eine Haftung wird hierbei ausgeschlossen.
  2. Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind nur zulässig, soweit diese Änderung oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
  3. Wir sind verpflichtet, die Teilnehmenden über eine zulässige Reiseabsage bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl bzw. höherer Gewalt oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
  4. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung können Sie vom Vertrag zurücktreten oder bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Freizeit verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Freizeit aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Dieses Recht können Sie binnen einer Woche schriftlich gegenüber uns geltend machen.

 

Ziffer VI – Rücktritt und Umbuchung

  1. Sie können jederzeit vor Freizeitbeginn (=Tag der Abfahrt) von der Reise zurücktreten. Abmeldungen müssen schriftlich erfolgen.
  2. Treten sie vom Vertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so steht uns folgende pauschale Entschädigung (unter Berücksichtigung ersparter Aufwendungen der Reiseleistungen), jedoch mindestens die jeweilige Rücktrittgebühr in Höhe von 50,00 Euro pro Teilnehmer zu:
    a) 149-120 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
    b) 119-90 Tage vor Reisebeginn: 15% des Reisepreises
    c) 89-60 Tage vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
    d) 59-30 Tage vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
    e) 29-7 Tage vor Reisebeginn: 70% des Reisepreises
    f) 6-1 Tag(e) vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
    g) Reisebeginn (Abfahrtstag): 100% des Reisepreises

Berechnungsgrundlage ist der im Prospekt angegebene Reisepreis. Der/Die Teilnehmende kann bis zum Reisetermin eine Ersatzperson benennen. Wir können dem Eintritt dieser Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder deren Teilnahme gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegensteht. Die Ersatzperson und der/die ursprüngliche Teilnehmende haften uns gegenüber als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten in Höhe von 50,-Euro pro Person.

  1. Wir empfehlen, eine Reisekosten-Rücktrittversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Bei groben Verstößen gegen die Regeln der Freizeit können wir den Reisevertrag gegenüber eines/einer Teilnehmenden kündigen. Der Freizeitleiter ist zur Abgabe der erforderlichen Erklärung von uns bevollmächtigt und berechtigt, – bei Minderjährigen nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten auf deren Kosten die vorzeitige Rückreise zu veranlassen (bitte auf der Anmeldung Adresse/Telefonnr. angeben unter der ein Erziehungsberechtigter, während der jeweiligen Freizeit zu erreichen ist); – bei Volljährigen auf Kosten des Teilnehmenden den Reisevertrag zu kündigen. In beiden Fällen behalten wir den vollen Anspruch auf den Reisepreis.

Ziffer VII – Vertragsobliegenheiten & Hinweise

  1. Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche der Abhilfe, Selbsthilfe, Minderung des Reisepreises, der Kündigung und des Schadensersatzes, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, einen aufgetretenen Mangel während der Reise uns anzuzeigen.
  2. Tritt ein Reisemangel auf, müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung einräumen. Erst danach dürfen Sie selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen. Einer Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse Ihrerseits gerechtfertigt ist.
  3. Eine Mängelanzeige nimmt die Freizeitleitung entgegen. Sollten Sie diese wider Erwarten nicht erreichen können, so wenden Sie sich bitte direkt an uns.
  4. Gewährleistungsansprüche haben Sie innerhalb eines Monats nach dem vertraglichen Reiseende bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
  5. Gewährleistungsansprüche verjähren in 6 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende.

Ziffer VIII – Fotos & Datenschutz

  1. Wir behandeln personenbezogene Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung.

Mit der Anmeldung zu unseren Veranstaltungen und Freizeiten stimmen Sie der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zu.

Sie können auf Grundlage des Bundesdatenschutzgesetzes sich bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten und deren Berichtigung, Sperrung, Löschung oder einem Widerruf einer erteilten Einwilligung unentgeltlich an uns wenden. Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein Recht auf Berichtigung falscher Daten oder Löschung personenbezogener Daten zusteht, sollte diesem Anspruch keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegenstehen.

Zur Nutzung der Homepage: https://www.ej-oberasbach.de/datenschutz/

  1. Fotos: Mit ihrer Unterschrift erklären sich die Teilnehmenden – oder stellv. deren Eltern – bereit, alle während der Maßnahme entstandenen Fotos für Publikationen in der Tagespresse, in EJ-eigenen Veröffentlichungen oder im Internet zuzulassen.

Ziffer IX – Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

  1. Im Prospekt oder Freizeitinfobrief unterrichten wir Sie über eventuell notwendige Pass- und Visumserfordernisse sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.
  2. Für die Beschaffung der Reisedokumente sind Sie allein verantwortlich.
  3. Sollten trotz der Ihnen erteilten Informationen Einreisevorschriften einzelner Länder von Ihnen nicht eingehalten werden, so dass Sie deshalb die Reise nicht antreten können, sind wir berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittkosten gemäß Ziffer V zu belasten.

Ziffer X – Anwendbares Recht

Die Rechtsbeziehung zwischen dem Freizeitveranstalter und den Teilnehmenden richtet sich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Ziffer XI – Haftung

Alle Teilnehmenden sind in einer Pauschalversicherung gegen Unfall versichert, ebenfalls besteht eine Haftpflichtversicherung. Für Schäden, die einem/einer Teilnehmenden entstehen, haften wir nur im Umfang bestehender Haftpflichtbestimmungen. Bei Schäden/Krankheit/Unfall/Verlust von Gegenständen und Geld die durch höhere Gewalt oder Einzelunternehmungen ohne Einverständnis der Freizeitleitung entstehen bzw. bei mutwilligen Beschädigungen übernehmen wir keinerlei Haftung!